- Spumante heißt der italienische Schaumwein. Die beiden gesetzlich vorgeschriebenen EG-Bezeichnungen sind "Italienischer Schaumwein" oder "Italienischer Qualitätsschaumwein". Die Bezeichnung "d.o.c." (Denominazione di origine controllata) gibt an, dass er aus einem bestimmten Anbaugebiet stammt.
- Ursprünglich wurde im Gegensatz zum Frizzante der Spumante mit der klassischen Methode der Flaschengärung hergestellt. Im Laufe der Zeit haben sich jedoch die Methoden insofern geändert, als dass es nun auch flaschenvergorenen Frizzante gibt. Erkennbar ist dieser am leichten Schleier aus Trub- und Schwebstoffen, der sich am Flaschenboden befindet. Verschlossen sind diese Frizzanteflaschen mit einem Kronkorken. Der flaschenvergorene Frizzante ist durch die Schweb- und Trubstoffe als Geschmacksträger etwas gehaltvoller als der im Drucktank hergestellte und filtrierte. Noch heute sind handfeste steuerliche Gründe für die unterschiedlichen Qualitäten maßgeblich. Ist doch der Frizzante mit einem Druck in der Flasche von unter 300 kPa (3 bar) von der Schaumweinsteuer (Deutschland und Österreich) befreit (halber Steuersatz), gilt diese noch immer für den Spumante mit einem Druck von über 300 kPa. Da der erfindungsreiche Gesetzgeber auch die Aufmachung der Flasche als Besteuerungskriterium herangezogen hatte, Frizzante in einer Flasche mit Pilzkorken (tappo fungo) und Drahtkäfig (gabbia) war schaumweinsteuerpflichtig, kamen clevere Weinbauern auf die Idee, die Flasche mit einem normalen Korken zu verschließen (tappo raso) und diesen mit einer Kordel (spago) zu fixieren. Durch die modernen Flaschenfüllanlagen ist der "spago" an und für sich überflüssig geworden, die Korken halten auch ohne Sicherung, jedoch sieht die Flasche mit dem "niedergebundenen" Korken ungleich ästhetischer aus. Auch hat sich das Aufknüpfen der Kordel, gleich wie das Entfernen der Kapsel bei den Weinflaschen, zu einem gewissen Zeremoniell entwickelt und dient gleichzeitig als Originalitätsnachweis.
- Siehe auch den Artikel Weinbau in Italien
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Schaumweinsteuer
- Die Schaumweinsteuer (auch Sektsteuer genannt) ist eine Bundessteuer und gehört zu den Verbrauchsteuern. Sie gilt allgemein für Schaumwein, aber auch für andere Spirituosen mit einem bestimmten Alkoholgehalt und ist abhängig von der Füllmenge. Das Aufkommen betrug 500 Millionen Euro im Jahr 2004. Bei handelsüblichem Sekt beträgt die Sektsteuer zur Zeit (Ende 2005) 136 Euro je Hektoliter, also 1,02 Euro je 0,75l Flasche.
- Die Schaumweinsteuer wurde 1902 von Kaiser Wilhelm II. zur Finanzierung des Kaiser-Wilhelm-Kanals und der kaiserlichen Kriegsflotte eingeführt. Die Steuer wurde 1933 als eine Maßnahme zur Überwindung der Wirtschaftskrise abgeschafft, aber 1939 in Form eines Kriegszuschlages, besonders zur Entwicklung der U-Boot-Flotte wieder eingeführt. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 gingen sowohl die Verantwortung als auch die Einnahmen auf den Bund über. Sie gilt als Inbegriff für Steuern, die zu einem bestimmten Zweck eingeführt, aber in Deutschland, anders als in Österreich, nie wieder abgeschafft wurden. Die österreichische Steuer wurde nicht abgeschafft, sondern auf Null gesetzt. Damit kann sie jederzeit wieder erhoben werden.
- Die Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer wird durch die Bundeszollverwaltung bereits beim Hersteller, auf nachgelagerten Handelsstufen oder beim Einführer erhoben.
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